Wir beraten Planungsträger, Investoren, Kommunen und Eigentümer bei der Entwicklung und Umsetzung von Projekten im Immobilien- und Stadtentwicklungsbereich und verfügen über eine langjährige  Expertise in der kommunalen Baulandentwicklung bis hin zur Umsetzung komplexer Großbauvorhaben.

Wir beraten unsere Mandanten strategisch bereits im Vorfeld bei Planaufstellungs- und Genehmigungsverfahren im öffentlichen Bau- und Planungsrecht, in Umlegungsverfahren, bei der Erstellung und Verhandlung von öffentlich-rechtlichen Verträgen sowie Nachbarvereinbarungen.

Zudem strukturieren und begleiten wir die oft schwierigen Verhandlungen. Einer unserer Tätigkeitsschwerpunkte ist das Städtebaurecht: Wir beraten bei der Durchführung von städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen zur Realisierung neuer Stadtteile.

Wir zählen damit zu den ausgewiesenen Spezialisten in diesem Rechtsgebiet.